- Zollordnungswidrigkeit
- Steuerordnungswidrigkeit gemäß § 31 ZollVG; vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Bestimmungen des Zollrechts (§ 382 I AO). Mit Geldbuße sind z.B. bedroht: Einführen von Waren ohne Benutzung einer Zollstraße, Zuwiderhandeln gegen die Gestellungspflicht, Nichtbeachtung der Anordnungen der Zollbehörde, Verletzung der Anzeige- und Meldepflichten.
Lexikon der Economics. 2013.