Zollordnungswidrigkeit

Zollordnungswidrigkeit
Steuerordnungswidrigkeit gemäß § 31 ZollVG; vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Bestimmungen des Zollrechts (§ 382 I AO). Mit Geldbuße sind z.B. bedroht: Einführen von Waren ohne Benutzung einer Zollstraße, Zuwiderhandeln gegen die Gestellungspflicht, Nichtbeachtung der Anordnungen der Zollbehörde, Verletzung der Anzeige- und Meldepflichten.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Steuerordnungswidrigkeit — Zollordnungswidrigkeit. 1. Begriff/Arten: Zuwiderhandlung, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden kann (§ 377 AO). Dazu zählen v.a. leichtfertige ⇡ Steuerverkürzung, ⇡ Steuergefährdung, ⇡ Gefährdung der Abzugsteuern, ⇡… …   Lexikon der Economics

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